Leistungen & Qualität:

Das regionale Elektrizitätsversorgungsunternehmen Schöder (EVU Schöder oder Elektrowerk Schöder GmbH) wird seit über 100 Jahren als Familienbetrieb geführt. Es versorgt 2.400 KundInnen im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen im Bezirk Murau. Der Strom wird physikalisch aus den drei eigenen Wasserkraftwerken sowie zusätzlich aus sieben privaten Wasserkraftwerken und einigen privaten Photovoltaik-Anlagen erzeugt. Das bedeutet, dass der Strom immer aus der nächstliegenden stromerzeugenden Anlage kommt.
Das Netz umfasst das Katschtal, Krakautal, Ranten, Rinegg sowie die Gemeinden von Schöder bis Frojach/Katsch.

Wir sorgen für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, ermöglichen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringen Messleistungen. Die Nennfrequenz der Spannung beträgt 50 Hz. Die Nennspannung beträgt in der Regel 400/230 V gemäß der Norm EN 50160. Für grundsätzlich abweichende Systeme gilt die Nennspannung laut Netzzugangsvertrag.

Durch umfangreiche Investitionen im Versorgungsnetz wird die Versorgungssicherheit und die Spannungsqualität laufend verbessert. So wurden die Trafostationen von anfänglich 20 auf 75 Stationen erhöht. Auch die Verkabelungen mit größeren Querschnitten sorgen für verbesserte Versorgungsqualität und weniger Störungen.

Erstanschluss & Änderung:
Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind beim Stromnetzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von
14 Tagen nach Vorliegen des vollständigen Antrages stimmt dieser die weitere Vorgehensweise, insbesondere
die voraussichtliche Dauer der Errichtung des Netzanschlusses, mit dem Netzkunden/der Netzkundin ab.

Reparaturen und Wartungen:
Ist für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen sowie Ablesungen die Anwesenheit des Netzbenutzers/der Netzbenutzerin
erforderlich, wird ein Zeitfenster von zwei Stunden vereinbart. Dabei werden
Terminwünsche unserer KundInnen möglichst berücksichtigt.

Tarife & Preise und Bankdaten:
Für nähere Informationen und Auskünfte zu den Entgelten können Sie sich jederzeit gerne an Ihren Netzbetreiber
wenden. Eine Übersicht zu den aktuell gültigen Systemnutzungstarifen finden Sie auch unter www.e-control.at.
Unsere Bankdaten lauten:
Elektrowerk Schöder GmbH
Steiermärkische Bank Murau
IBAN: AT76 2081 5166 0000 1909
BIC: STSPAT2GXXX

Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages & Rücktrittsrecht:
Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat – gekündigt werden. Das Recht beider VertragspartnerInnen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. Es gelten die Rücktrittsrechte gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz und §§ 11 Fern- und
Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Die Rücktrittsfrist für Verbraucher beträgt 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen:
Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Beschwerdefälle bzw. Einleitung von Streitbeilegungsverfahren

Bei Beschwerden steht Ihnen der Stromnetzbetreiber gerne zur Verfügung. Weiters können Sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde unter www.e-control.at beantragen.

Verbrauchs- und Stromkosteninformation:
KundInnen ohne Lastprofilzähler und ohne intelligente Messgeräte erhalten mit der Rechnung eine detaillierte, klare
und verständliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation. Darüber hinaus haben diese KundInnen die Möglichkeit, dem Netzbetreiber einmal vierteljährlich ihren Zählerstand bekannt zu geben. Innerhalb von 10 Tagen übermittelt der Netzbetreiber eine Verbrauchs- und Stromkosteninformation an Ihren Lieferanten, der diese an Sie innerhalb von 2 Wochen elektronisch weiterleitet, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben.

Selbstablesung:
Bei Selbstablesung geben Sie uns bitte die Zählerstände bevorzugt online oder unter Tel.: +43 3584 2202 oder E-Mail: office@evu-schoeder.at bekannt.
Recht auf Grundversorgung gemäß § 77 ElWOG
Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen können sich nach § 77 ElWOG
gegenüber einem Energielieferanten auf Grundversorgung berufen. In diesem Fall verzichtet der Netzbetreiber
auf die Aussetzung der Netznutzung, sofern eine Sicherheitsleistung in Höhe der Teilbetragszahlung für einen
Monat geleistet wird. Wird die Kundin/der Kunde mit der Zahlung erneut säumig, ist der Netzbetreiber nach
entsprechender Mahnung zur physischen Unterbrechung der Netzverbindung berechtigt.

Rechte der Energieverbraucher:
Informationen darüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu.

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